Sanktion: Reisecheck als Gewinn
Die Firma xxxxxxxx, Hergiswil, schreibt Reisen als Gewinn aus, wobei eine Reservationsgebühr von CHF 77.– erhoben wird, wenn die gewonnene Reise angetreten wird. Damit verstösst die xxxxxxxx gegen den Grundsatz Nr. 3.9, da der Gewinn mit einem vermögensrechtlichen Einsatz verbunden ist. Trotz Aufforderung durch die Lauterkeitskommission mittels Beschluss der Dritten Kammer vom 22. Juni 2004 (eröffnet am 5. Juli 2004), diese Art des Gewinnspiels nicht mehr durchzuführen, hat die Firma Pro Vitalis AG an dieser unlauteren Praxis festgehalten.