Massnahme: Ankauf von Gold und Silber, Herr Leonardo, Winterthur (Direktmarketing – Unerwünschte Werbeflyer im Briefkasten trotz «Keine Werbung»-Kleber und telefonischer Abmahnung)
Nr. 130/23
Ankauf von Gold und Silber, Herr Leonardo, Neuwiesenstrasse 61, 8400 Winterthur
(Direktmarketing – Unerwünschte Werbeflyer im Briefkasten trotz «Keine Werbung»-Kleber und telefonischer Ermahnung)
Die Zweite Kammer der Schweizerischen Lauterkeitskommission, am 20. November 2024,
in Erwägung:
- Unter Bezugnahme auf den Beschluss der Dritten Kammer vom 28. Juni 2023, eröffnet am 11. Juli 2023, macht die Gesuchstellerin geltend, dass die Gesuchsgegnerin resp. damalige Beschwerdegegnerin gemäss den erneuten Flyereinwürfen im August 2023 sowie im Januar, Mai, Juli und August 2024 die Empfehlungen der Kammer nicht eingehalten hat. Die Gesuchstellerin stellt den Antrag, den Entscheid gegen die Gesuchsgegnerin unter Namensnennung zu veröffentlichen.
- Innert angesetzter Frist ist keine Stellungnahme der Gesuchsgegnerin resp. damalige Beschwerdegegnerin eingegangen.
- 19 Abs. 1 des Geschäftsreglements der Schweizerischen Lauterkeitskommission sieht das Folgende vor: Wird einem rechtskräftigen Entscheid gemäss Art. 16 nicht Folge geleistet und setzt eine nach Art. 8 beschwerdeberechtigte Person die Kommission darüber in Kenntnis, so kann eine Kammer die Publikation des Entscheides unter voller Namensnennung beschliessen. Erfolgt die Publikation unter voller Namensnennung, so sind der Name sowie allfällige Daten mit Personenbezug gemäss Art. 19 Abs. 2 des Geschäftsreglements nach Ablauf eines Jahres ab Veröffentlichung zu löschen.
- Trotz rechtskräftiger und klarer Empfehlung vom 28. Juni 2023, eröffnet am 11. Juli 2023, ist aktenkundig, dass die Gesuchsgegnerin der ursprünglichen Beschwerdeführerin in Verletzung von Art. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb sowie von Grundsatz Nr. C.4 der Lauterkeitskommission erneut einen unadressierten Werbeflyer zugestellt hat. Vor diesem Hintergrund ist eine Veröffentlichung des Entscheids unter voller Namensnennung angemessen.
beschliesst:
Das Massnahmengesuch wird gutgeheissen und der Entscheid unter voller Namensnennung auf der Website der Lauterkeitskommission publiziert.