Lauterkeitskommission führt partielle Bearbeitungsgebühr ein

Die markante Zunahme an Beschwerden hat bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission zu einer eingreifenden Massnahme geführt: Ab 1. Januar 2012 werden für gewisse Individualbeschwerden probehalber Gebühren eingeführt.

Seit Jahren nehmen die Beschwerden bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission, SLK, zu. Besonders markant ist dies bei kommerzieller Kommunikation, die über Telefon-, Fax und E-Mail erfolgt. Die Zunahme in diesem Bereich beträgt seit 2008 nicht weniger als 44%. Dies hat dazu geführt, dass die Kommission an die Grenzen ihrer Kapazität gestossen ist und ihre Arbeit mit den aktuellen Ressourcen kaum mehr bewältigen kann. Um hier eine gewisse Entlastung zu erzielen, will die Stiftung der SLK probehalber eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- pro Beschwerde einführen. Die Massnahme wird auf ein Jahr befristet. Diese Gebühr betrifft freilich nicht alle Beschwerden, sondern lediglich jene, welche aufgrund von kommerziellen Kontakten am Telefon, am Fax oder per E-Mail erfolgen. Alle übrigen Beschwerden, also Eingaben gegen Werbung im öffentlichen Bereich, mittels Plakate, Inserate oder TV-Spots bleiben unentgeltlich. Damit soll dem Hauptziel der SLK, nämlich der Sicherstellung der Lauterkeit im öffentlichen Bereich, genüge getan werden.

Die Stiftung der SLK sieht diese Massnahme auch im Zusammenhang mit der ab 1. April 2012 geltenden neuen Regelung, dass als Alternative zu einer Beschwerde vor der SLK Strafanzeige wegen Missachtung des Sterneintrages im Telefonregister eingereicht werden kann.

Piero Schäfer
Pressesprecher Lauterkeitskommission