Klarheit schaffen zu Green Marketing

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Wann ist eine kommerzielle Werbung Greenwashing? Die Schweizerische Lauterkeitskommission wird mit dieser Frage immer öfter konfrontiert. Mit einer neuen Richtlinie schafft sie Klarheit.

Die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK) hat eine neue Richtlinie zum Thema Werbung mit Umwelt- oder Klimabezug veröffentlicht. Die Richtlinie stellt klar, welche Anforderungen erfüllt sein müssen, wenn ein Unternehmen mit Umweltargumenten wirbt, also Green Marketing betreibt. Die Werbenden erhalten Hinweise, was sie berücksichtigen sollten und was in einem allfälligen Beschwerdeverfahren für die SLK relevant ist.

Mit dieser Richtlinie gibt es erstmals konkrete Anhaltspunkte für die Schweiz, auf was in der kommerziellen Kommunikation mit Umweltbezug bzw. mit Umweltargumenten geachtet werden sollte, damit die lauterkeitsrechtlichen Anforderungen erfüllt sind. «Die Richtlinie ist eine Anleitung zum positiven, lauteren Handeln, also keine Verbotsrichtlinie», erklärt Reto Inglin, juristischer Sekretär der Lauterkeitskommission.

Beschwerden wegen Greenwashing nehmen zu

Die SLK behandelt zwar seit vielen Jahren Beschwerden aus dem Bereich Green Marketing, in jüngster Zeit ist jedoch eine Zunahme entsprechender Beschwerden spürbar. Einzelne Fälle erhalten viel Aufmerksamkeit, so etwa der im letzten Juni veröffentlichte Entscheid der SLK im Zusammenhang mit der Kommunikation der FIFA zur Klimaneutralität der Fussball-WM 2022 in Katar.

Die neue Richtlinie fasst die bisherige SLK-Rechtsprechung in diesem Bereich zusammen und integriert internationale Entwicklungen, insbesondere die EU-Richtlinie über Umweltaussagen. Hierbei geht es nicht um die Übernahme von EU-Recht, sondern um die punktuelle Aufnahme von international angestellten Überlegungen hinsichtlich Förderung von Transparenz, Klarheit und Wahrhaftigkeit in der Kommunikation.

Rechtsgrundlagen reichen aus

Eine interne Arbeitsgruppe der Lauterkeitskommission hatte geprüft, ob eine Anpassung der Grundsätze der SLK notwendig ist. Sie kommt zum Schluss, dass die bestehenden Rechtsgrundlagen ausreichen, um die Lauterkeit von kommerziellen Kommunikationen mit Umweltbezug prüfen zu können.

Die neue Richtlinie schafft denn auch keine neuen Regeln, sondern konkretisiert die Anforderungen, wann Green Marketing das Wahrheits- und das Klarheitsgebot im Lauterkeitsrecht erfüllt. «Unser Ziel ist es, klare Vorgaben zu schaffen. Wir sind überzeugt, dass das für alle Akteure in der kommerziellen Kommunikation von grossem Nutzen ist», sagt Reto Inglin.

Link zur Richtlinie

 

Für Auskünfte stehen Ihnen zur Verfügung:

Anja Kutter
Kommunikationsverantwortliche SLK
076 340 02 07
medien@lauterkeit.ch

Reto Inglin
Juristischer Sekretär SLK
076 419 09 10
juris@lauterkeit.ch