Werbung darf auch humorvoll sein

«Schwiegermutter eingezogen? Immobilie verkaufen mit ..» beurteilte die Lauterkeitskommission nicht als geschlechterdiskriminierendes Werben mit Stereotypen. Der humorvolle und klar erkennbar überzeichnete Charakter sei klar erkennbar, weshalb die Beschwerde abgewiesen wurde.

 

Erste Kammer 140922, Fall Nr. 138/22