Gratis muss gratis sein

Es ist unlauter, mit «Gratis mit A-Post» zu werben, wenn ohne klaren Hinweis in der Werbung ein Mindermengenzuschlag verrechnet wird.

Für den Durchschnittsadressaten wurde durch das beanstandete Inserat mit der Aussage «Nur 6.90 Fr. – Gratis mit A-Post» der falsche Eindruck erweckt, das Produkt sei für den angegebenen Betrag und ohne Versandkosten erhältlich. Gemäss Art. 10 ICC-Kodex (Richtlinien der Internationalen Handelskammer zur Praxis der Werbe- und Marketingkommunikation) ist bei der Verwendung von Begriffen wie «gratis» oder «kostenlos» besondere Vorsicht geboten. «Gratis» sollte in der kommerziellen Kommunikation nur verwendet werden, wenn das Angebot tatsächlich keine Verpflichtung beinhaltet oder wenn die einzige Verpflichtung in der Zahlung von Versandkosten besteht, die nicht über die dem Anbieter schätzungsweise entstandenen Kosten hinausgehen.

Erste Kammer 230322, Fall Nr. 111/22