Erneuter Rekord – SLK verzeichnet erstmals über 200 Beschwerden in einem Jahr

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Noch nie hat die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK) so viele Beschwerdeverfahren geführt wie im vergangenen Jahr. 221 waren es an der Zahl. Den höchsten Anteil an Beschwerden zu verzeichnen hatte der Bereich Freizeit/Touristik/Hotel/Restaurant, gefolgt von den Branchen Lebensmittel/Getränke und Dienstleistung/Administration. Aussergewöhnlich war, dass kurz vor Jahresende rund 100 Beschwerden gegen eine einzige Plakatwerbung eingegangen sind. Die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer warfen den Verantwortlichen «Sexismus» vor.

2024 war für die SLK erneut ein Rekordjahr. Nachdem 2023 mit 124 Beschwerdeverfahren bereits ein neuer Rekord zu verzeichnen war, wurde letztes Jahr erstmals die Zweihundertergrenze überschritten. Mit 221 Beschwerdeverfahren hat die Statistik ein neues Allzeithoch erreicht. Allerdings ist anzumerken, dass rund hundert dieser Beschwerden gegen dieselbe Plakatwerbung eines Bordellbetreibers eingereicht wurden (davon 70 am gleichen Tag). «Sexismus» lautete dabei der Vorwurf. Die Beschwerden werden im ersten Halbjahr 2025 behandelt.
Klammert man diese besondere «Beschwerdeflut», welche die SLK kurz vor Jahreswechsel erreicht hat, aus, ist die Zahl der Beschwerdeverfahren etwa auf gleich hohem Niveau wie 2023. Der langjährige Durchschnitt der Zahl der Beschwerdeverfahren liegt bei rund 100 pro Jahr.

Am meisten Beschwerden im Bereich Freizeit/ Touristik/Hotel/Restaurant

Mit rund 12.3% hatte der Bereich Freizeit/Touristik/Hotel/Restaurant den höchsten Anteil der Beschwerden zu verzeichnen, gefolgt von den Branchen Lebensmittel/Getränke und Dienstleistung/Administration (je 10.9%). Zunahmen von Beschwerden gegenüber dem Vorjahr waren in den Bereichen Handel/Industrie und Dienstleistung/Administration festzustellen. Weniger Beschwerden waren beim Versandhandel, Lebensmittel/Getränke und Haus/Garten zu verzeichnen.
Bei den Medien bleibt der Bereich Internet mit Abstand der Spitzenreiter (33.3%), gefolgt von Direktmarketing (22.6%) und Aussenwerbung (12.5%). Weiter folgen die Sozialen Medien und der Bereich Produkteausstattungen.

Irreführung als häufigster Vorwurf

Der Vorwurf, der am häufigsten in Beschwerden geltend gemacht wird, beschlägt eine zentrale Anforderung an kommerzielle Kommunikation: sie muss richtig und nicht irreführend sein. 39.6% (+9%) aller Beschwerden, wozu auch die Beschwerden im Bereich Werbung mit Umweltbezug / mit Umweltargumenten (sog. «Greenwashing» / «Grünfärberei») gezählt werden, fallen in diese Kategorie. Einen Rückgang von Beschwerden um rund 7% gegenüber dem Vorjahr ist beim Bereich Aggressive Verkaufsmethoden (21.6%) festzustellen. Weiter folgt der Bereich Sexismus (12.3%).

Gut die Hälfte der Beschwerden wurden gutgeheissen

2024 wurden 52.8% der Beschwerden gutgeheissen, 34.7% wurden abgewiesen und auf 12.5% der Beschwerden konnten die Kammern nicht eintreten. Alle eingereichten Rekurse wurden durch das Plenum abgewiesen. Dabei ist festzuhalten, dass viele Rekurse eingereicht werden, um die Lauterkeitskommission zu einer Wiedererwägung anzuhalten, was aber nicht dem Sinn und Zweck des Rekursverfahrens entspricht.

Medieninteresse nimmt laufend zu

Das Interesse der Öffentlichkeit an der Arbeit der Schweizerischen Lauterkeitskommission nimmt weiter zu. Im Jahr 2024 erreichten die SLK über 50 Anfragen von Medien aus allen Landesteilen. Die dominierenden Themen waren einerseits das Influencer-Marketing, insbesondere die transparente Deklaration der kommerziellen Partnerschaften von Influencerinnen und Influencern. Andererseits beschäftigte die Medien, wie und wann künstliche Intelligenz in der kommerziellen Kommunikation zum Einsatz kommt und wie dies gekennzeichnet werden muss. Unter anderem ging ein Beitrag in der SRF-Sendung «10 vor 10» dem Thema «KI in der Werbung» nach. Darin kam auch der SLK-Präsident Philipp Kutter zu Wort.
Verschiedene Anfragen drehten sich zudem um das Thema «Greenwashing» und das Werben mit Umweltargumenten, zu dem die Schweizerische Lauterkeitskommission 2023 eine neue Richtlinie veröffentlicht hatte.

Exemplarische Entscheide zum Nachlesen

Wiederum sind im Tätigkeitsbericht einzelne, exemplarische Entscheide aufgeführt. Dabei ist festzuhalten, dass es sich beim Beschwerdeverfahren vor der Lauterkeitskommission um ein einfaches, summarisches Verfahren handelt, in welchem keine umfangreiche Beweisabnahme stattfindet wie vor den staatlichen Gerichten.

Weitere interessante Fälle und sonstige Informationen zur Lauterkeitskommission sind im vollständigen Tätigkeitsbericht einsehbar.

Anja Kutter
SLK Medienstelle