Bundesrat gegen Verbot von sexistischer Werbung
Bern (AP) Der Bundesrat will sexistische Werbung in der Schweiz nicht gesetzlich verbieten. Nach seinem Urteil soll es weiterhin der Werbebranche überlassen bleiben, in diesem Bereich für die gebotene Zurückhaltung zu sorgen.
In seiner abschlägigen Antwort auf eine Motion der Aargauer SP-Nationalrätin Doris Stump schreibt der Bundesrat, dass sich die Selbstkontrolle der Branche mittels der Schweizerischen Lauterkeitskommission bewährt habe. Wo die Selbstregulierung funktioniere, bestehe kein Grund, gesetzgeberisch tätig zu werden. Auch zweifelt der Bundesrat daran, dass ein Verbot von geschlechterdiskriminierender und sexistischer Werbung so umschrieben werden kann, dass es die Gerichte dann auch durchsetzen können. Zudem käme ein Werbeverbot einem Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Wirtschaftsfreiheit gleich. Nationalrätin Stump hatte ihre Motion unter anderem damit begründet, dass ein Verbot von sexistischer Werbung auch einen Beitrag im Kampf gegen häusliche Gewalt darstelle. Wenn Frauen vonder Werbung als Objekte dargestellt würden, dann würden auch die Männer in dieser Meinung bestärkt.
Download Stellungnahme des Bundesrates vom 6. September 2006