A kick when you need it

Stellt eine bildnerische Gestaltung eine erniedrigende Darstellung oder eine positive Stärkung dieser Person dar? Das liegt im Auge des Betrachters. Nach dem von der Lauterkeitskommission zu beurteilenden Verständnis der Durchschnittsadressaten war vorliegend eine nicht zu beanstandende werberische Überzeichnung gegeben.

Nach Ansicht der Beschwerdeführerin wurde in der beanstandeten Werbung ein adipöser Junge auf erniedrigende Weise gezeigt. Es erfolge ein symbolischer Aufruf zu einem gewalttätigen Fusstritt und zur Konsumation eines koffeinhaltigen Süssgetränks. Nach Auffassung der Beschwerdegegnerin verkörpere der abgebildete Kick vielmehr einen positiven Motivations- und Selbstbewusstseinsschub. Für die Erste Kammer lag keine zu beanstandende Aufforderung zur Gewaltanwendung oder eine Verharmlosung von Gewalt vor. Vielmehr handle es sich um eine für den Durchschnittsadressaten klar erkennbare und damit nicht zu beanstandende werberische Überzeichnung.

Erste Kammer 230322, Fall Nr. 109/22