2021 – Ein Rekordjahr

Neu gibt es keine Branche mehr, welche die klare Führerschaft betreffend Anzahl an Beschwerden hat. Mit je knapp unter 10% teilen sich die Bereiche Pharma/Gesundheit sowie Unterhaltungselektronik/Foto neu die Spitzenränge, gefolgt von den Branchen Nahrungsmittel/Lebensmittel, Haus/Garten sowie Versandhandel. Nicht erstaunlich ist, dass der Bereich Freizeit/Touristik/Hotel/Restaurant, der 2019 mit 19.1% den höchsten Anteil an Beschwerden zu verzeichnen hatte, im Jahr der COVID-Pandemie auf 6.3% geschrumpft ist. 2021 wurden 45% der Beschwerden gutgeheissen, was dem Schnitt der letzten Jahre entspricht.

Seit 2020 die elektronische Beschwerdeeinreichung über die Website der SLK eingeführt wurde, hat sich die Zahl der ungenügend begründeten Beschwerden vermehrt. Aus einer Beschwerde muss klar hervorgehen, welche Verstösse im Zusammenhang mit dem beanstandeten Werbemittel vorgeworfen werden beziehungsweise was genau am Werbemittel als unlauter erachtet wird.

Der Grundsatz der klaren Erkennbarkeit von kommerzieller Kommunikation gewinnt immer mehr an Bedeutung. Entsprechend wurde der bisherige Grundsatz Nr. B.15 der Lauterkeitskommission redaktionell überarbeitet. Zur Klarstellung der besonderen Anforderungen an das Trennungsgebot zwischen redaktioneller Information und kommerzieller Kommunikation wurden die entsprechenden Bestimmungen in einen eigenständigen Grundsatz Nr. B.15a überführt.

Der vollständige Tätigkeitsbericht mit weiteren Informationen zu personellen Mutationen, interessanten Fällen sowie Zahlen und Fakten ist hier einsehbar: Tätigkeitsbericht 2021