Näher an die Zeit. Näher an die Praxis.

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Ab 1. Januar 2019 gelten für die Kommunikationswirtschaft neue Grund­sätze für faire Werbung. Zeitgemässer, benutzerfreundlicher, informativer. Als Abbild der aktuellen Praxis der Schweizerischen Lauterkeitskommission (SLK).

Die Schweizerische Lauterkeitskommission hat ihre Grundsätze und ihr Geschäftsreglement von Grund auf überarbeitet. Das war dringend nötig, da die beiden Dokumentationen die Praxis der SLK nicht mehr in allen Teilen spiegelten und die heutige Kommunikationswirtschaft nur noch ungenügend abgebildet haben. Die neuen Grundsätze wie das neue Geschäftsreglement sind klarer gestaltet, inhaltlich auf der Höhe der Zeit, benutzerfreundlicher und informativer.

Integration von Native Advertising und Influencing

Mit der Totalrevision der Grundsätze wurden zum einen veraltete oder in den letzten Jahren nicht mehr zur Anwendung gekommene Richtlinien gelöscht. Etwa diejenigen, die die Werbung für Heimarbeit oder den Geschäftsabschluss mittels Nachnahme ohne Bestellung regelten. Anderseits wurden aktuelle Ent­wicklungen in der Kommunikationswirtschaft, die sich immer öfter in der Praxis der drei Kammern nie­derschlugen, besser abgebildet. So wurden zum Beispiel Native Advertising und Influencing im bereits bestehenden Grundsatz zur Trennung zwischen redaktionellem Inhalt und Werbung integriert.

Neue Grundsätze zu Ad Fraud und Body Shaming

Wo sinnvoll, hat die Lauterkeitskommission auch neue Grundsätze formuliert. Einerseits zu neuen Phä­nomenen im Zusammenhang mit der kommerziellen Kommunikation wie Ad Fraud oder die täuschende Abbildung von Körpern und Körperformen (Body Shaming); anderseits, um neue Gesetzesbestimmungen nachzuvollziehen wie im Fall der aggressiven Werbung für Konsumkredite. Darüber hinaus hat die SLK den Grundsatz zu aggressiven Verkaufs- und Werbemethoden im Fernabsatz – unerwünschte Werbung im Briefkasten, im E-Mail-Posteingang oder am Telefon – konkretisiert.

Grundsätze: Die wichtigsten Änderungen

  • Neben den inhaltlichen Anpassungen hat die Lauterkeitskommission ihre Grundsätze auch nach einer neuen Systematik aufgebaut. Das bisherige System mit zwei Ziffern wurde durch ein System mit Buch­staben und Ziffer abgelöst, z. Vergleichende Werbung: alt 3.5 / neu B.3. Eine Referenztabelle im An­hang gibt Auskunft über die neuen Bezeichnungen der bisherigen Grundsätze.

  • Für ein besseres Verständnis sorgen themenbezogene Verweise auf weitere Regelwerke wie das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) und andere gesetzliche Bestimmungen sowie weitere Re­gel­werke der Selbstregulierung wie der Kodex der Internationalen Handelskammer (ICC) zur Praxis der Werbe- und Marketingkommunikation.

  • Ein Stichwortverzeichnis im Anhang erlaubt es den Nutzern, schnell und einfach nach thematischen Bezügen in den verschiedenen Regelwerken zu suchen.

Geschäftsreglement: Die wichtigsten Änderungen

  • Die sachliche Zuständigkeit wie etwa die Abgrenzung zur politischen, religiösen oder gemeinnützigen Propaganda wird neu im Geschäftsreglement festgehalten (Art. 1 Abs. 4 bis 6) statt wie bisher in den Grundsätzen.

  • Der für die SLK zentrale Grundsatz, dass die drei Spruchkammern paritätisch zusammengesetzt sein müssen – je 1 Vertreter/in der Konsumentinnen/Konsumenten, kommerziellen Kommunikation sowie der Medien – wird mit einer neuen und zeitgemässen Formulierung klargestellt und gestärkt (Art. 3 Abs. 1).

  • Das Geschäftsreglement hält neu fest, dass die Lauterkeitskommission lediglich Empfehlungen und keine Aufforderungen ausspricht. Die Praxis hat gezeigt, dass dies keinerlei negativen Auswirkungen auf die Anerkennung der Entscheide der SLK hat.

Neu werden Grundsätze wie Geschäftsreglement nur noch elektronisch zur Verfügung gestellt, um eine raschere und regelmässigere Aktualisierung zu ermöglichen. Wie bisher können sie kostenlos von unse­rer Website www.faire-werbung.ch unter «Dokumentationen» heruntergeladen werden.

Thomas Meier
Kommunikationsbeauftragter Schweizerische Lauterkeitskommission