Faire Werbung in Zeiten von Fakenews

Laut Tätigkeitsbericht 2017 der Schweizerischen Lauterkeitskommission haben ihre drei Kammern im vergangenen Jahr insgesamt 82 Beschwerden be­handelt. Davon hiessen sie 55 Prozent gut, wiesen 41 Prozent ab und traten auf 4 Prozent gar nicht erst ein. 13 Beschwerdeführer oder Beschwerdegegner akzeptierten ihren Entscheid in erster Lesung nicht und legten Rekurs ein­ – allesamt erfolglos. Die Berichterstattung in den fünf Medienmitteilungen sowie Eigenrecherchen von Activmag bis Watson hatten knapp 50 Anfragen zur Folge.

Die Entwicklung in der Medienbranche lässt sich auch an den Entscheiden der Lauterkeitskommission ablesen. Noch 2009 wurden lediglich knapp zehn Prozent der Beschwerden wegen unlauterer Online-werbung eingereicht, letztes Jahr waren es bereits mehr als 38 Prozent. Auch wenn dieser Prozentsatz in den nächsten Jahren sicherlich noch ansteigt, wird es wohl noch ein Weilchen dauern, bis der beste­hende Rekord gebrochen wird. Unmittelbar vor der Jahrtausend­wende erreichte die Anzahl Beschwerden gegen Direktwerbe-Massnahmen den Kulminationspunkt mit mehr als 70 Prozent aller Beschwerden. Die entsprechende Anzahl ging danach kontinuierlich zurück und pendelte sich seit 2010 zwischen 10 und 15 Prozent aller Beschwerden ein.

Starker Rückgang der Individualbeschwerden

Einen ähnlichen Verlauf zeigen die Beschwerden wegen Telefonanrufen oder Faxmeldungen trotz Stern­eintrags. Nachdem sie unmittelbar nach der Jahrhundertwende noch deutlich weniger als zehn Prozent ausmachten, häuften sich solche Anrufe, die vor allem auf das Konto der Krankenkassen gingen, bis auf knapp 60 Prozent aller Beschwerden im Jahr 2011. Diese starke Zunahme hatte zur Folge, dass das Ge­setz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) auf den 1. April 2012 hin mit Spezialbestimmungen zum Telefonmarketing ergänzt worden ist. Seither können entsprechende Beschwerden auch beim SECO – das da­mit seither regelrecht überflutet wird – sowie bei den Konsumentenorganisationen eingereicht werden. Mit dem Ergebnis, dass die sogenannten Individualbeschwerden bei der SLK kontinuierlich auf gerade mal knapp sieben Prozent im letzten Jahr zurückgegangen sind.

Immer mehr Konkurrenzbeschwerden

Knapp 11 Prozent aller Beschwerden 2017 waren sogenannte Konkurrenz­beschwerden. Diese richten sich gegen die Werbung eines Mitbewerbers der gleichen Branche und sind zumeist juristisch sehr komplex und elaboriert. Das beweist, dass es Unternehmen mehr und mehr schätzen, ohne grossen Aufwand, in sehr kurzer Zeit und mit marginalen Kosten eine Beurteilung der Werbung eines Mitbewerbers zu erhalten. Umso mehr als ein solcher Entscheid dank der Kompetenz der Kammermitglieder und Fachexpertinnen/-experten einem Gerichtsurteil sehr nahe kommt. Was die Bran­chen selbst betrifft, ragt keine besonders heraus. Die meistbetroffene «Lebensmittel + Getränke» kommt gerade einmal auf gut zehn Prozent aller Beschwerden, gefolgt von «Freizeit, Touristik, Hotel + Restaurant» sowie «Kosmetik und Körperpflege». Auffällig ist der Rückgang der Anzahl Beschwerden im Zusammenhang mit Banken und Versicherungen auf mittlerweile gerade einmal zwei Prozent. Das ist ebenfalls auf die strengeren Bestimmungen zum Telefonmarketing zurückzuführen.

Weniger aggressive Verkaufsmethoden

Bei den Tatbeständen wurden die aggressiven Verkaufsmethoden, die von knapp 26 Prozent auf rund 17 Prozent zurückgingen, von der Spitzenposition verdrängt, die sie seit Jahren innehielten. Am meisten Beschwerden entfielen prozentual auf die geschlechterdiskriminierende Werbung, die von 12 auf gut 18 Prozent aller Fälle zunahmen. Ob damit eine Trendwende einhergeht, lässt sich zumindest zum heutigen Zeitpunkt nicht sagen. Überhaupt lassen sich grössere Schwankungen bei den Tatbeständen, dieses Jahr zum Beispiel bei der Beweislast (von 12 auf 7 Prozent) oder beim Begriff kommerzielle Kommunikation (von 5 auf über 12 Prozent) meist nicht stichhaltig erklären. Wenn man die Tatbestände nach Gesetzes­grundlagen aufschlüsselt, fällt auf, dass sich rund 40 Prozent aller Beschwerden auf Art. 3 Abs. 1 lit. b UWG beziehen; dieser besagt, dass unlauter handelt, wer «über sich, seine Firma, seine Geschäfts­bezeichnung, seine Waren, Werke oder Leistungen, deren Preise, die vorrätige Menge, die Art der Ver­kaufs­veranstaltung oder über seine Geschäftsverhältnisse unrichtige oder irreführende Angaben macht oder in entsprechender Weise Dritte im Wettbewerb begünstigt».

Faire Werbung ist in Zeiten von Fakenews auch in den Medien ein Thema

Im vergangenen Jahr erhielt die SLK 48 Medien­anfragen und damit nochmals fünf mehr als im Vorjahr. Das lässt vermuten, dass das Thema faire Werbung als Teil des Konsumentenschutzes in Zeiten von Fakenews und Lügenpresse an Aktualität gewonnen hat. Das meistgesuchte Thema mit 12 Anfragen war die geschlechterdiskriminierende Werbung und Fragen zum Frauenbild in der Werbung. Zunehmend mehr Resonanz bei den Medien erzielte die Online­werbung und dort spezifisch Native Advertising und Influencer-Werbung, während dazu bei der SLK noch keine Beschwerde eingegangen ist.

Der Tätigkeitsbericht kann von der Website der SLK – www.faire-werbung.ch – kostenlos heruntergeladen oder in gedruckter Form beim SLK-Sekretariat bestellt werden: 044 211 79 22, info@lauterkeit.ch.

Thomas Meier
Kommunikationsbeauftragter