Versteckspiel mit dem Preis

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Das Internet wird als Marketingkanal immer bedeutender. Die Quantität der kommerziellen Homepages verläuft freilich nicht immer parallel zur Qualität. Die Lauterkeitskommission hat einen Anbieter gerügt, weil die Darstellung auf der Website irreführend ist.

Es ist heute ja alles so einfach: Statt in einem Geschäft in unüberblickbaren Gestellen Artikel zu suchen, klickt man auf einer Homepage das Gewünschte an und lässt es sich bequem nach Hause liefern. Das Internet hat Einzug gehalten in allen Bereichen des täglichen Lebens. Kaum ein Unternehmen, das die Vorteile dieses neuen Mediums nicht für seine Angebote nützen würde. Doch den Vorzügen der Online-Buchung steht die Gefahr der Irreführung gegenüber, weil gewisse Firmen die Konditionen des Rechtsgeschäftes bewusst so darstellen, dass sie leicht übersehen werden können.

Ein Konsument aus Bern wollte auf einer Homepage diverse Vorlagen für das Büro herunterladen. Er ging dabei davon aus, dass die Nutzung unentgeltlich ist, weil bis zum Anmeldebutton keinerlei Preis sichtbar war. Erst beim weiteren Herunterscrollen steht im Kleingedruckten, dass das Herunterladen 59.95 Euro kostet. Diese Darstellung empfand der Konsument als irreführend und erhob deshalb Beschwerde bei der Lauterkeitskommission. Und diese gab ihm Recht. Die Zweite Kammer begründete die Gutheissung damit, dass «kein vernünftiger Grund besteht, ein Onlineformular so darzustellen, dass die Entgeltlichkeit und der Preis erst an untergeordneter Stelle und kleingeschrieben auftauchen.»  Die Kommission geht davon aus, dass «dieses Verstecken des Preises nur Sinn macht, wenn die Absicht besteht, dass unvorsichtige Leser des Angebotes diese Entgeltlichkeit übersehen sollen.»

Weitere Beschlüsse der Zweiten Kammer vom 29. Oktober 2008.

Piero Schäfer
Pressesprecher Lauterkeitskommission