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Verstösse gegen die Lauterkeit in der kommerziellen Kommunikation
werden meistens nicht von Amtes wegen, sondern nur auf Klage von
Konsumenten oder Konkurrenten hin verfolgt. Wo es aber an Klägern
mangelt, fehlt es auch an Richtern. Zahlreiche Verstösse würden
ungeahndet bleiben, hätte die Werbebranche nicht bereits seit
1966 durch ihre Selbstkontrolle für Ordnung gesorgt.
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