Selbstregulierung ist im Trend

Die OECD unterstützt sie. Die EU unterstützt sie. Der Bundesrat unterstützt sie. Die Rede ist von der aussergerichtlichen Streitbeilegung oder Selbstregulierung der Wirtschaft. Denn die Vorteile gegenüber der Justiz sind überzeugend: niederschwelliger Zugang, geringe Kosten, schnelle Abwicklung, Entlastung der Gerichte. Die einzige Schweizer Institution im Bereich Konsumentenrecht, die alle diese Bedingungen erfüllt, ist die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK).

Am 6. Mai hat CVP-Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach, seit 2012 Präsidentin der Schweizerischen Lauterkeitskommission, im Polit-Forum Käftigturm des Bundes das neue Grundlagenpapier der SLK den Medien vorstellt. Anlass dafür bot die Debatte des Nationalrats im Rahmen ihrer Sondersession über das neue Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG) vom 8. Mai. Entgegen der ursprünglichen Intention der parlamentarischen Initiative «Keine Werbung für Kleinkredite» hat die Wirtschaftskommission des Nationalrats WAK-N bekanntlich statt eines generellen Verbots eine Selbstregulierung der Branche vorgeschlagen. Der betroffene Verband Schweizerischer Kreditbanken und Finanzierungsinstitute (VSKF) hat als Schiedsgericht für die Einhaltung der Konvention die Lauterkeitskommission vorgeschlagen.

Wichtige Alternative zum Gang vor die Gerichte

«Die SLK ist die einzige aussergerichtliche Institution in der Schweiz im Bereich Konsumentenrecht, die die Voraussetzungen für eine alternative, aussergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten (Alternative Dispute Resolution, ADR) nach EU-Recht erfüllt», erläutert Nationalrätin Bulliard-Marbach. «Dazu zählen Unabhängigkeit, Transparenz, paritätische Zusammensetzung, kontradiktorische Verfahrensweise, Effizienz und Rechtmässigkeit.» Die Lauterkeitskommission geniesst weit über die Kommunikationsbranche hinaus grösste Akzeptanz und wird selbst in Lehre und Rechtsprechung als wichtige Instanz anerkannt. «Wir sind überzeugt», so die SLK-Präsidentin weiter, «dass wir nicht nur im KKG, sondern auch in weiteren Bereichen eine wichtige Alternative zum Gang vor die Gerichte sein können. Diese Kompetenz wollen wir künftig stärker in die politische Konsensfindung einbringen.» Bereits seit vielen Jahren wirkt die Lauterkeitskommission – neben ihrem eigentlichen Tätigkeitsfeld, der Beurteilung von Beschwerden gegen unlautere kommerzielle Kommunikation – erfolgreich als Schiedsgericht bei Differenzen im Zusammenhang mit der Bewerbung von alkoholischen Getränken und Tabakprodukten sowie dem Direktmarketing.

Weitere Informationen finden Sie im beiliegenden Grundlagenpapier «Der entscheidende Beitrag für faire Werbung» sowie auf der Website der Lauterkeitskommission www.faire-werbung.ch. Ihre Fragen beantworten wir jedoch genauso gerne persönlich.

Thomas Meier
Kommunikationsbeauftragter