Sanktion: Keine schmucke Werbung

Die Lauterkeitskommission hat die Anzeige eines Waadtländer Stellenvermittlungsbüros als unlauter verurteilt, welche das perlenbehangene Dekolleté einer Frau zeigte. Der Slogan dazu hiess: «Wir finden immer die richtige Stelle in der Region».

Die Anzeige war im Gleichstellungsbüro des Kantons Waadt negativ aufgefallen. Die Beschwerde richtete sich in erster Linie dagegen, dass zur bildhaften Darstellung der Aussage «Wir finden immer die richtige Stelle in der Region» das Dekolleté einer Dame abgebildet wurde. Die Beschwerdeführerin argumentierte, dass die Abbildung zusammen mit dem Text den Eindruck vermittle, mit einem Job des Werbeauftraggebers fühle man sich wohl wie am Busen einer Frau. Besonders kritisiert wurde, dass die Frau auf die Brustpartie reduziert und ohne Kopf abgebildet war. Damit werde die Frau zu einem Sexobjekt herabgewürdigt, schrieb die Beschwerdeführerin.

Die Beschwerdegegnerin versuchte die Situation mit dem Hinweis zu relativieren, es gehe um die Perlenkette, welche am Hals der betroffenen Frau baumle, ausserdem seien Perlen in mehreren früheren Sujets der Kampagne integriert gewesen. Man wolle damit die hohe Qualität des Angebotes versinnbildlichen.

Die Dritte Kammer der Lauterkeitskommission ist diesen Ausführungen allerdings nicht gefolgt und hat die Anzeige des Stellenvermittlungsbüros für unlauter erklärt. Sie argumentierte: «Es ist zutreffend, dass Werbemassnahmen im Rahmen der Gesamtkampagne zu beurteilen sind. Unabhängig davon ist jedoch die Gestaltung des vorliegenden Inserates als geschlechterdiskriminierend im Sinne des Grundsatzes Nr. 3.11 Ziff. 2 zu qualifizieren.» Problematisch sei vor allem die Umsetzung der Idee, indem die Frau anonym, auf das offene Dekolleté reduziert, dargestellt worden sei. «Als Blickfang ist die konkrete Abbildung geschlechterdiskriminierend und unlauter», schrieb die Lauterkeitskommission und hat das Büro aufgefordert, diese Art der Werbung inskünftig zu unterlassen.