Hohe Akzeptanz in der Kommunikationsbranche

Wie dem eben erschienenen Tätigkeitsbericht zu entnehmen ist, hat die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK) im vergangenen Jahr knapp hundert Beschwerden behandelt und dabei 82 Entscheide gefällt. In gut zwei Dritteln der Fälle hat sie den Antrag gutgeheissen. Falls das Parlament zustimmt, wird die SLK zudem für die Konsumkredit- und Leasingverbände das Schiedsgericht im Rahmen der geplanten Selbstregulierung im Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG) übernehmen.

Im Tätigkeitsbericht 2013 hat die Schweizerische Lauterkeitskommission erstmals Vor-, Beschwerde- und Einstellungsverfahren getrennt ausgewiesen. Von den 98 effektiv behandelten Beschwerden wurden zwei von drei gutheissen, knapp 29 Prozent abgewiesen und auf knapp 5 Prozent wurde gar nicht eingetreten; Rekurse gingen lediglich zwei ein. «Das spricht für die hohe Akzeptanz der Lauterkeitskommission in der Kommunikationsbranche», ist Marc Schwenninger, der juristische Sekretär der SLK, überzeugt. Nach wie vor werden die allermeisten Beschwerden von Privatpersonen eingereicht. Die Anzahl Konkurrenzbeschwerden ist seit 2010 jedoch kontinuierlich auf knapp sieben Prozent gestiegen. «Das Verhältnis trügt allerdings ein wenig», erläutert Schwenninger. «Konkurrenzbeschwerden sind in aller Regel viel aufwendiger als die Klagen der Konsumenten. Wir benötigen für sie deshalb viel mehr Zeit zur Beurteilung als der tiefe Prozentsatz aussagt.»

Aggressive Verkaufsmethoden

Betrachtet man die Art der Beschwerden (Tätigkeitsbericht, Seite 22), so sticht der hohe Anteil bei den aggressiven Verkaufsmethoden ins Auge, die knapp 43 Prozent aller Tatbestände ausmachen. Das spiegelt sich auch in der Verteilung der Medienkanäle, über die die beanstandeten Werbebotschaften verbreitet worden sind. Klar an der Spitze sind Telefon und Telefax mit zusammen 32 Prozent aller Klagen, gefolgt von Internet/E-Mail und der übrigen Direktwerbung mit je halb so vielen Beschwerden. Was die Branchen betrifft, so gingen prozentual deutlich am meisten Klagen gegen Werbungen der Banken und Versicherungen ein. Die Verdoppelung der Beschwerden in nur zwei Jahren auf über 14 Prozent liegt zu einem grossen Teil an allzu aggressiven Telefonanrufen der Krankenkassen.

Schiedsrichter bei der Selbstregulierung

Als Reaktion auf die Initiative «Keine Werbung für Kleinkredite» schlug die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-NR) 2013 eine Selbstregulierung der Branche vor. Die Lauterkeitskommission wurde darin als Schiedsgericht vorgeschlagen, das über die Einhaltung zu wachen hat. «Mit dieser Rolle hat die SLK bereits grosse Erfahrung», erklärt Marc Schwenninger. «Mit der Zigarettenindustrie und der Alkoholindustrie haben wir bereits seit 2005 bzw. 2006 ein entsprechendes Abkommen und seit 2009 auch mit dem Schweizer Dialogmarketing Verband SDV. Das läuft bestens. Damit entlasten wir die Gerichte, die sich sonst mit entsprechenden Verstössen gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) auseinandersetzen müssten. Das erspart der Wirtschaft langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren.»

Rechtlich bescheinigte Unabhängigkeit

Ihre Unabhängigkeit bewies die Lauterkeitskommission eindrücklich bei einer Beschwerde von PS Publicité Suisse. Der Schwesterverband von SW Schweizer Werbung machte geltend, dass Aussagen wie «La publicité tue» in einer Präventionskampagne gegen das Rauchen unrichtig, irreführend und herabsetzend seien. Diese Ansicht teilte die Erste Kammer nicht, da «die beanstandeten Aussagen eine für den Durchschnittsadressaten erkennbare Übertreibung» beinhalten würden. Unter anderem diese Unabhängigkeit macht die Lauterkeitskommission zur einzigen aussergerichtlichen Institution der Schweiz im Bereich Konsumentenrecht, die die Bedingungen eines ADR-Verfahrens (Alternative Dispute Resolution; alternative Streitbeilegungsmethoden) gemäss EU-Recht erfüllt.

Bessere Wahrnehmung auf Bundesebene

CVP-Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach, die 2013 ihr erstes volles Amtsjahr als Präsidentin der Lauterkeitskommission absolvierte, hat sich zum Ziel gesetzt, die SLK primär im Parlament und in Kommissionen, aber auch bei anderen wichtigen Bezugsgruppen wie Unternehmen und Werbeagenturen, verstärkt ins Bewusstsein zu rücken. «Meine ersten Erfahrungen haben gezeigt, dass viele Parlamentarierinnen und Parlamentarier die SLK gar nicht kennen», erkärt Christine Bulliard-Marbach. «Mir ist es deshalb ein grosses Anliegen, die Lauterkeitskommission und ihre Tätigkeit auf Bundesebene bekannter zu machen.» In diesem Zusammenhang hat die SLK-Präsidentin im vergangenen Jahr das Gespräch mit dem Presserat und der unabhängigen Beschwerdeinstanz von Radio und Fernsehen UBI gesucht, die teilweise vergleichbare Legitimationsprobleme haben. «Der Austausch war sehr positiv», ergänzt die Nationalrätin. «Wir werden in Zukunft vermehrt Synergien zu nutzen versuchen.»

Der Tätigkeitsbericht (deutsch und französisch) kann von www.www.faire-werbung.ch heruntergeladen oder in gedruckter Form beim SLK-Sekretariat bestellt werden: 044 211 79 22.

Thomas Meier
Kommunikationsbeauftragter Schweizerische Lauterkeitskommission