Fälle


Beschlüsse (PDF)
Kammer = Beschwerdeverfahren
Plenum = Rekursverfahren
Bei den nachfolgenden Entscheiden handelt es sich um die Originalbeschlüsse in der jeweiligen Verfahrenssprache.
Plenum 020507
Dritte Kammer 020507
Zweite Kammer 120607
Erste Kammer 180907
Plenum 311007
Zweite Kammer 311007
Dritte Kammer 141207
Erste Kammer 050208
Plenum 160408
Dritte Kammer 160408
Zweite Kammer 110608
Erste Kammer 170908
Zweite Kammer 291008

Dritte Kammer 140109
Erste Kammer 110309
Plenum 130509

Zweite Kammer 130509
Dritte Kammer 010709
Erste Kammer 071009

Plenum 041109
Zweite Kammer 041109
Dritte Kammer 130110
Erste Kammer 170310
Plenum 120510

Zweite Kammer 120510
Dritte Kammer 300610
Erste Kammer 150910
Plenum 031110
Zweite Kammer 031110
Dritte Kammer 190111
Erste Kammer 160311
Plenum 110511
Zweite Kammer 110511
Dritte Kammer 290611
Erste Kammer 140911
Plenum 021111
Zweite Kammer 021111

nach oben

Hinweis zur Publikation von SLK-Entscheiden durch die Parteien

Den Parteien eines Beschwerdeverfahrens vor der Schweizerischen Lauterkeitskommission ist es nicht untersagt, Entscheide der Kommission in Medien etc. zu kommunizieren. Es wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Entscheide richtig und nicht irreführend kommuniziert werden müssen. Unrichtige oder irreführende Angaben über Entscheide der Lauterkeitskommission können gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstossen (Art. 3 lit. a und b UWG). Solche Verstösse können die üblichen zivilrechtlichen Folgen haben (Verbotsurteil, Schadenersatz, Gewinnherausgabe etc.) und können auch strafrechtlich verfolgt werden (Gefängnis bis zu drei Jahren oder Busse bis zu CHF 100'000.–, Art. 23 UWG).

Die Veröffentlichung eines Entscheides liegt im Risiko der Partei, welche den Entscheid kommuniziert. Allfällige Ansprüche der Gegenpartei oder Dritter, welche aufgrund der Veröffentlichung entstehen können, sind der veröffentlichenden Partei gegenüber geltend zu machen.

Sanktionen
Neu: Office Partners GmbH – Weiterer Anruf trotz Aufforderung zur Unterlassung
VIP-Clinic GmbH – Unlautere Verteilung von Werbeflyern
Swiss MoneyReport – Unerwünschte Werbefaxe

Unerwünschte Faxe trotz Abmahnung

Verdruss mit Gewinnspielen

15 Jahre Garantie
Reisecheck als Gewinn
Paradiesisches Versprechen
Unerwünschte Faxwerbung

Unlautere Rentenversprechungen
Unlautere Mahnungen
Keine schmucke Werbung

Lauter unlautere Versprechungen

Medienmitteilungen zu einzelnen Fällen

Medienmitteilungen zu allgemeinen Themen

nach oben

   

 


Lauterkeit

Kappelergasse 14
Postfach 2744
8022 Zürich
T 044 211 79 22
F 044 211 80 18

info@lauterkeit.ch